Amtliche Lagepläne
Amtliche Lagepläne sind als grafische Darstellung einer Grundstückssituation wesentlicher Bestandteil bauordnungsrechtlicher Anträge. Mit der Vielzahl der darin zusammengestellten Informationen dienen sie der rechtssicheren Beurteilung von Bauvorhaben und Grundstücksteilungen sowie der Begründung grundstücksbezogener öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (Baulasten).
Dem Zweck des Antrags entsprechend unterscheidet man
- amtliche Lagepläne zum Bauantrag
- amtliche Lagepläne zum Teilungsantrag
- amtliche Lagepläne für die Eintragung von Baulasten
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
Im Zuge der Planung eines Bauvorhabens wird zunächst ein Lageplanvorentwurf gefertigt, der die geometrischen und rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks enthält. So kann der Planer das Projekt exakt in die tatsächliche Grundstückssituation einpassen. Liegt der Projektentwurf vor, wird der amtliche Lageplan mit allen weiteren erforderlichen Eintragungen und Berechnungen abschließend fertig gestellt.
Amtliche Lagepläne zum Teilungsantrag
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, muss beim zuständigen Bauamt ein Antrag auf Genehmigung der Grundstücksteilung (gem. § 7
BauO NRW) gestellt werden. Um die Einhaltung der geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen für die bebaute Teilfläche beurteilen zu können, muss ein amtlicher Lageplan vorgelegt werden.
Amtliche Lagepläne für die Eintragung von Baulasten
Stellt sich bei der Planung eines Bauvorhabens heraus, dass bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden können oder in der Vergangenheit nicht eingehalten worden sind, besteht die Möglichkeit, gewisse bauordnungswidrige Zustände durch die Eintragung einer Baulast zu regulieren. Baulasten können sich beispielsweise auf Abstandflächen, Zuwegungen oder Überbauungen beziehen. Mit der Baulast geht der Grundstückseigentümer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde ein, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Die Eintragung einer Baulast erfolgt auf der Grundlage eines amtlichen Lageplans.
Planinhalt
Basierend auf der amtlichen Katasterkarte enthalten die Lagepläne je nach Antragszweck unterschiedliche Informationen. Neben den allgemeinen Angaben wie Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Eigentümerangaben und Grundbuchbezeichnungen werden z. B. eingetragen:
- Festsetzungen des Bebauungsplans
- Bestehende Baulasten
- Höhenlage des Baugrundstücks
- Entwässerung des Grundstücks
- Planungsrelevante Topografie
- Geplante Grenzen
- Geplante Bauvorhaben
Die Eintragungen beruhen auf Auskünften von den zuständigen Behörden, eigenen örtlichen Lage- und Höhenmessungen und planerischen Unterlagen von Architekten oder Bauingenieuren. Der genaue Planinhalt zu jedem Antragszweck ist in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan ist in der für alle Vermessungsstellen in Nordrhein-Westfalen geltenden Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) festgelegt. Sie setzt sich aus einer flächen- und bodenwertabhängigen Basisgebühr und einem vom Antragszweck abhängigen Gebührenanteil zusammen.
Berechnung der Gebühr Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag bemisst sich nach der Fläche des Baugrundstücks, nach dem Bodenwert und nach den Herstellungskosten des Projekts. Der Gebühr für einen amtlichen Lageplan zum Teilungsantrag werden die Fläche des zu teilenden Altgrundstücks, die Anzahl der daraus entstehenden neuen Flurstücke und der Bodenwert zugrunde gelegt. Bei einem amtlichen Lageplan für die Eintragung einer oder mehrerer Baulasten ergibt sich die Antragsfläche aus der Summe der von Baulasten betroffenen Grundstücksteile. Die Gebühr setzt sich aus einem flächen- und bodenwertabhängigen Anteil und einer bodenwertabhängigen Baulastenpauschale zusammen.